Gemäß BRSG ab 01.01.2022

Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV)

Liebe Mitarbeiterinnen , liebe Mitarbeiter!

Ab dem 01.01.2022 bezuschussen wir Ihre Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) i.H.v. 15% des Entgeltumwandlungsbetrages und folgen damit der gesetzlichen Vorschrift aus dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ (BRSG).

Um eine einheitliche und gerechte Lösung für alle unsere Mitarbeiter*innen zu finden, haben wir uns entschlossen, ab sofort für alle neuen bAV-Verträge exklusiv mit einem fachkundigen Partner zusammenzuarbeiten.

Dafür haben wir einen Vertrag mit der Allianz Generalvertretung Bächler & Uhl OHG geschlossen. Für unsere Mitarbeiter*innen wurde ein rabattierter Rahmenvertrag eingerichtet, der Ihnen eine moderne und zukunftssichere Planung der bAV bieten soll.

Ihre bisherigen, bestehenden Verträge bleiben selbstverständlich erhalten!

Für die Umsetzung ab Januar 2022 erhält jeder von Ihnen einen persönlichen Beratungstermin mit unserem Allianz-Ansprechpartner Herrn Bächler, entweder in Talheim oder auch vor Ort an Ihrem Standort.

Mitarbeiter*innen mit einem bestehenden bAV-Vertrag werden über die Möglichkeiten für Ihren Bestandsvertrag und auch über die neu eingerichteten Vorsorgemöglichkeiten bei der Allianz informiert.

Mitarbeiter*innen ohne einen bestehenden bAV-Vertrag erhalten ebenfalls einen Beratungstermin. Damit möchten wir auch unserer gesetzlichen Informationspflicht nachkommen und Ihnen die Möglichkeit geben, sich über die neuen, vom Arbeitgeber bezuschussten Vorsorgemöglichkeiten zu informieren.

Diese Vorgehensweise bietet Ihnen eine sehr gute Möglichkeit, den Arbeitgeberzuschuss optimal für Ihre Altersvorsorge einzusetzen. Die Zusammenarbeit mit einem Partner, dessen Kernkompetenz auf diesem Gebiet liegt, bringt für uns alle Vorteile, Rechtssicherheit und auch eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes.

Ich bin sicher, dass wir für unsere Mitarbeiter*innen eine optimale Lösung gefunden haben. Mit Fragen wenden Sie sich sehr gerne an Ihre Ansprechpartnerinnen aus der Personalabteilung und natürlich auch gerne an Herrn Bächler von der Allianz.

Mit freundlichem Gruß

Baptist Schneider

6. September 2023

Deine betriebliche Altersverversorgung mit 15 % Arbeitgeberzuschuss

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Lt. Gesetz haben alle Arbeitnehmer*innen das Recht auf Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge in der bAV.
  • Ab 01.01.2022 werden alle – auch die vor dem 01.01.2019 geschlossenen Verträge – mit 15% vom Arbeitgeber bezuschusst. (maximiert auf 4% der BBG der RV-West). Die nach dem 01.01.2019 geschlossenen Verträge, bezuschussen wir bereits gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
  • Jeder Mitarbeiter*in hat weiterhin einen Anspruch auf VL in Höhe von 26,59€ pro Monat. Bei Nutzung der VL für einen bAV-Rentenbeitrag erhöhen wir diesen ebenfalls um 15% auf 30,58€ pro Monat.

Beispielrechnung: Vorteil durch sogenanntes Bruttosparen

Betriebliche Altersversorgung (bAV) über Entgeltumwandlung mit Arbeitgeberzuschuss und vermögenswirksamen Leistungen (VL).

Beratung

Allianz Generalvertretung Bächler & Uhl OHG
Herr Andreas Bächler
Winnender Straße 11
71522 Backnang
07191 60928

andreas.baechler@allianz.de

Noch Fragen?

Susanne Maier-Garzke
Leiterin Personalbüro
07133 186 43
susanne.maier-garzke@bmkgruppe.com

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